Oldtimer-Traktor mieten | Traktorvermietung Längl am Bodensee | AGB’s
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AGB´s

 

1. Voraussetzung für die Vermietung

 

Fahrzeuge werden nur an Personen vermietet, die einen Personalausweis und einen gültigen Führerschein der Klasse B  (bzw. alt der Klasse 3) vorlegen. Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 23 Jahre betragen und mind. 2 Jahre im Besitz des Führerscheins sein. Der Vermieter fertigt sich für seine Vertragsunterlagen eine Kopie an. Der Mieter darf das Fahrzeug nur selbst lenken oder durch einen in diesem Vertrag vorgesehenen Fahrer lenken lassen.

 

2. Kaution

 

Bei Übergabe des Traktors muss eine Kaution in Höhe von 300.- EUR in bar bzw. EC Karte, Kreditkarte etc.  hinterlegt werden. Die Kaution wird auf dem Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Traktors bestätigt. Bei unbeschädigter Rückgabe nach einem anschließenden Fahrzeug-Check wird die Kaution selbstverständlich zurückerstattet.

 

3. Übernahme

 

Mit der Übernahme des Traktors erkennt der Mieter an, dass sich dasselbe in verkehrssicherem, fahrbereiten und sauberen Zustand befindet und keinerlei Mängel aufweist. Behauptet der Mieter, dass bei Übernahme nicht erkennbare Mängel vorlagen, so hat er dies zu beweisen. Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör. Werden bei Übergabe des Fahrzeugs erkennbare Mängel, oder bei Nutzung des Fahrzeugs versteckte Mängel festgestellt, ist der Vermieter zur Besichtigung verpflichtet. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ist dem Vermieter die Mängelbeseitigung oder die Ersatzbeschaffung vor Mietbeginn nicht möglich, so ist der Mieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Das gemietete Fahrzeug entspricht bei Übergabe an den Mieter den gesetzlichen Bestimmungen. Das Fahrzeugzubehör umfast 2 Unterlegkeile, 1 Kfz Kombitasche mit Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste. Dem Mieter wird der Fahrzeugschein und der Schlüssel übergeben – bei Verlust oder Beschädigung ist der Mieter zum Ersatz verpflichtet. Fahrzeug ist vollgetankt bei Übernahme.

 

4. Mietpreise

 

Es gelten die jeweils gültigen Mietpreise. Im Mietpreis sind sämtliche Kosten für Betriebsstoffe (Diesel), Versicherung und eine gründliche Fahreinweisung enthalten.

 

5. Mietdauer, Rückgabe

 

Die Mindestmietzeit beträgt 2 Stunden, zu den üblichen Geschäftszeiten. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nur mit Genehmigung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit zulässig.

 

6. Verhalten  bei Unfällen und anderen Schadensfällen

 

Der Mieter hat nach einem Unfall, Fahrzeugbrand, Diebstahl oder sonstigem Schadensereignis sofort den Vermieter zu verständigen, außerdem die Polizei, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden EUR 300,- übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei jedem Schadensereignis muss ein offizielles Unfallprotokoll ausgefüllt und von den Beteiligten sowie Zeugen unterzeichnet werden.  Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.  Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter sowie die Versicherungsgesellschaft bei gerichtlichen Abklärungen und Prozessen zu unterstützen.

 

7. Buchung

 

Sie können den Traktor persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail buchen.

 

Stornierung

 

Stornierungen müssen in Textform (z.B. Brief, Fax oder per E-Mail) erfolgen und unterliegen folgenden Bedingungen:

Alle festen Buchungen können bis 7 Tage vorher kostenlos storniert werden.
Ansonsten fallen folgende Kosten an:
-bis 2 Tage vorher = 10% des Mietpreises
-bis 1 Tag vorher = 25% des Mietpreises
-bis 12 Stunden vorher = 50% des Mietpreises
-bis 2 Stunden vorher und Nichtabholung = 100% des Mietpreises

 

8. Schlechtwetter

 

Sollte aus Witterungsgründen (Dauerregen oder Sturm) der Antritt einer gebuchten Fahrt nicht zumutbar sein, so kann der Mieter von der gebuchten Fahrt zurücktreten.

 

9. Geschenkgutscheine

 

Geschenkgutscheine sind nicht personengebunden und sind nicht rückzahlbar. Bei Verlust oder Diebstahl können Gutscheine nicht zurückerstattet werden. Ändern sich bis zur Einlösung des Gutscheines die Buchungspreise, so ist der Vermieter  berechtigt, die Preissteigerung dem Mieter  in Rechnung zu stellen.

 

10. Versicherungsschutz

 

Die Fahrzeuge sind gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:

 

Kfz.Haftpflichtversicherung

 

Die Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis EUR 100 Mio., bei Personenschäden jedoch höchstens EUR 8 Mio. je geschädigte Person.

Fahrzeugteilversicherung=(Teilkasko)
Die Fahrzeuge Eicher, Kramer, Fahr und Hela sind mit einer Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang (Brand/Diebstahl) abgedeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt bei einem Schadenereignis EUR 150,- die der Mieter bei einem Schaden in voller Höhe zu tragen hat.

Fahrzeugvollversicherung=(Vollkasko)
Der Versicherungsschutz bei dem Fahrzeug Porsche umfasst eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von EUR 1000,- sowie EUR 150,- bei Teilkaskoschäden die der Mieter bei einem Schaden in voller Höhe zu tragen hat.

Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht, wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat sowie bei grober Fahrlässigkeit.

 

11. Datenschutzklausel

 

Der Vermieter wird ermächtigt, die zur Durchführung eines Mietverhältnisses erforderlichen allgemeinen Vertrags-/Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datenbanken zu speichern und zu verwerten.

 

Personenbezogene Daten



Die Nutzung dieser Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf diesen Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Telefon-Nr. oder Email-Adresse) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt und werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

 

12. Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand ist 88069 Tettnang.

 

13. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.